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   OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18   

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https://dejure.org/2019,52734
OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18 (https://dejure.org/2019,52734)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.2019 - 12 U 25/18 (https://dejure.org/2019,52734)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 12 U 25/18 (https://dejure.org/2019,52734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 164 Abs 1 BGB, § 164 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB
    Steuerberaterhaftung: Rechnungen als Nachweis für den Abschluss eines Steuerberatungsvertrags mit der GmbH des Steuerberaters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Anweisungsverhältnis; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Dementsprechend hat der BGH zuletzt ausdrücklich klargestellt, dass der prozessuale Streitgegenstand bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt sowohl materiell-rechtliche als auch Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung erfasst, wenn die Klage von einem Insolvenzverwalter erhoben wird, der in seiner Person berechtigt ist, Ansprüche aus beiderlei Rechtsgrund zu verfolgen ( BGH , Beschluss vom 22.11.2018 - Az. IX ZR 14/18 -, WM 2019, 42, juris-Rn. 22; in der Sache auch bereits BGH , Urteil vom 29.11.2007 - Az. IX ZR 121/06 -, WM 2008, 223, juris-Rn. 9).

    Nachdem das Gericht verpflichtet ist, den zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand unter allen rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu beurteilen, kommt es deshalb nicht darauf an, ob sich der Insolvenzverwalter auf die Insolvenzanfechtung berufen hat ( BGH , Urteil vom 29.11.2007 - Az. IX ZR 121/06 -, WM 2008, 223, juris-Rn. 12 bezogen auf erstinstanzliche Feststellungen im Tatbestand eines Urteils), weshalb es vorliegend unschädlich ist, dass der Kläger seinen Anspruch erstmals in der Berufungsinstanz ausdrücklich auf eine Insolvenzanfechtung stützte.

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Denn unter diesen Begriff fällt dasjenige nach außen hervortretende Verhalten eines Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen ( BGH , Urteil vom 10.11.2001 - IX ZR 48/01 -? NJW 2002, 515, juris-Rn. 26).
  • BGH, 12.04.2018 - IX ZR 88/17

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Zudem handelt es sich bei der dem Klagantrag Ziffer 2 zu Grunde liegenden Forderung um keine Entgeltforderung (vgl. BGH , Urteil vom 12.4.2018 - IX ZR 88/17 -, NJW-RR 2018, 947 Rn. 33 für einen Anspruch aus § 143 InsO), weshalb nur Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzuerkennen waren.
  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 3/16

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber einem Zahlungsmittler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung wirkt grundsätzlich fort, bis der Schuldner seinen Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat, was die Beklagte Ziffer 2 hätte beweisen müssen ( BGH , Urteil vom 14.9.2017 - IX ZR 3/16 -, NZI 2018, 114, juris-Rn. 10).
  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85

    Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Diese umfasst alle Rechtshandlungen im Sinne von § 129 InsO, worunter auch ein Überweisungsauftrag an ein Kreditinstitut in Verbindung mit dessen Ausführung fällt [BGH, Urteil vom 17.4.1986 - IX ZR 54/85 -, NJW-RR 1986, 848 (850)].
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, d. h. ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen ( BGH , Urteil vom 14.6.2012 - IX ZR 145/11 -, BGHZ 193, 297, Rn. 42).
  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 255/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei steuerlicher Beratung einer GbR und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Zur Abschätzung der Schadenshöhe ist ein Gesamtvermögensvergleich notwendig (vgl. z. B. BGH , Urteil vom 8.9.2016 - IX ZR 255/13 -, NJW-RR 2017, 566).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen, so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen [vgl. BGH , Urteil vom 18.1.2000 - VI ZR 375/98 -, NJW 2000, 953 unter II. 3. b)].
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZR 14/18

    Klage des Insolvenzverwalters: Streitgegenstand bei Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Dementsprechend hat der BGH zuletzt ausdrücklich klargestellt, dass der prozessuale Streitgegenstand bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt sowohl materiell-rechtliche als auch Ansprüche aus der Insolvenzanfechtung erfasst, wenn die Klage von einem Insolvenzverwalter erhoben wird, der in seiner Person berechtigt ist, Ansprüche aus beiderlei Rechtsgrund zu verfolgen ( BGH , Beschluss vom 22.11.2018 - Az. IX ZR 14/18 -, WM 2019, 42, juris-Rn. 22; in der Sache auch bereits BGH , Urteil vom 29.11.2007 - Az. IX ZR 121/06 -, WM 2008, 223, juris-Rn. 9).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2019 - 12 U 25/18
    Daraus folgt, dass wenn strittig ist, ob ein Rechtsgeschäft im eigenen oder fremden Namen vorgenommen worden ist, derjenige beweispflichtig ist, der ein Vertretergeschäft behauptet ( BGH , Beschluss vom 28.2.1985 - III ZR 183/83 -, NJW 1986, 1675, juris-Rn. 4).
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